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Copyright Eva-Maria Antonik-Schöbe |
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Berufspolitik |
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Viele Besucher meiner Homepage werden es sicher befremdlich
finden, dass ich folgenden Vermerk stehen habe:
Ich mache darauf aufmerksam, dass es sich bei den o. a. Therapien um nicht wissenschaftlich und/oder schulmedizinisch anerkannte und/oder bewiesene Verfahren handelt und die Wirksamkeit wissenschaftlich und/oder schulmedizinisch nicht bewiesen ist.
Das habe ich nicht gemacht, um Sie zu verunsichern, oder weil ich
nicht hinter meinen angewandten Methoden stehe, sondern weil es
einige Vereine in Deutschland gibt, die Abmahnverfahren einleiten,
wenn jemand offensichtlich gegen das Heilmittelwerbegesetz
verstößt. Gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt jeder, der in
irgendeiner Form Heilversprechen macht oder eine Therapie
besonders hervorhebt. Wenn ich also verspreche „Nur bei mir
werden Sie geheilt “, oder „nur diese Therapie ist geeignet Ihre
Beschwerden zu lindern“, so ist eine Abmahnung gerechtfertigt,
da mit diesen Aussagen Klienten arglistig getäuscht werden,
und man ihnen das Geld aus der Tasche zieht. Aber in der Realität
sieht es so aus, dass Kolleginnen und Kollegen wegen Banalitäten
zur Kasse gebeten werden. Es werden Absichten in Formulierungen
interpretiert, die vom Verfasser nie mit kriminellen Hintergründen
verfasst wurden. Dem möchte ich vorbeugen.
Ich möchte Ihnen nur deutlich machen, dass ich mich im Zuge der
berufspolitischen Lage gezwungen fühle, mich in jeglicher Weise
abzusichern, um meinen Beruf in Frieden ausführen zu können, und
nicht in ständiger Angst zu leben, ob ich vielleicht durch einen
Formulierungsfehler unter irgendeinen der Paragraphen des
Heilmittelwerbegesetzes falle und mich vermeintlich strafbar mache.
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Heilung ist etwas, was in der Tiefe der Seele
stattfindet, es bedarf aber immer auch
des Körpers als Grundlage. |
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